Prüfungs- & Zulassungsausschuss Technische Kybernetik

Prüfungsordnungen, Formulare, Kontakt zu Prüfungsangelegenheiten, Zulassung

Allgemeines

Bitte nutzen Sie für alle Anträge und Anfragen die wöchentliche Sprechstunde. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Sie sich per E-Mail an den entsprechenden Ausschuss wenden und einen Termin geben lassen.

Ausschließlich in dringenden Fällen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde Zeit haben, lassen Sie sich per E-Mail (im Betreff muss die Worte Prüfungsausschuss bzw. Zulassungsausschuss enthalten sein) einen gesonderten Termin geben.

Vorsitzende
Sprechstunde

Freitags 09:00 -10:00 Uhr (via Webex)

Webex

Kontakt

Wichtiger Hinweis

Bitte bringen Sie das für Ihr Anliegen das betreffende Formular, das Sie unten herunterladen können oder einen formlosen Antrag sowie alle notwendigen Unterlagen ausgefüllt mit.

Formulare

  • Mitbringen: ausgefülltes Formular, Unterlagen über die Prüfungs- und Studienleistungen, für die Anerkennung beantragt wird (transcript of records, Leistungspunkte- und Notenumrechnungstabelle).
  • Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Studienzeiten (Einstufung in ein höheres Fachsemester) beim Studiensekretariat zu beantragen ist.
  • Mitbringen: ausgefülltes Formular mit Begründung und Stellungnahme des Erstprüfers/Betreuers
  • Mitbringen: ausgefülltes Formular (mit Begründung), ggf. ärztliches Attest
  • Bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin stellen Sie Ihren Antrag direkt beim Prüfungsamt. Eine Begründung ist nicht erforderlich; falls Sie krank sind, empfiehlt es sich jedoch, als Grund 'krank' anzugeben, dazu ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen. Danach muss der Antrag mit Begründung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei Krankheit bitte ärztliches Attest beifügen oder innerhalb von drei Arbeitstagen nachreichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur genehmigt wird, wenn er vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsausschuss eingegangen ist.

Den Antrag geben Sie im Sekretariat des Instituts, Waldburgstr. 17/19, 70563 Stuttgart, Zimmer 1.07 ab

  • Notfalls können Sie den Antrag auch per E-Mail schicken und das Attest ggf. nachreichen. Den bearbeiteten Antrag können Sie persönlich in einer der Sprechstunden abholen; wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen, wird er Ihnen auch per Post zugeschickt. Wenn durch den Rücktritt die Fristen für das Bestehen der Orientierungsprüfung überschritten werden, ist ein Rücktritt nicht möglich, außer Sie haben den Rücktritt nicht zu vertreten. Wiederholungsprüfungen müssen spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des folgenden Semesters abgelegt werden. Bei Wiederholungsprüfungen ist ein Rücktritt nicht möglich, außer Sie haben den Nichtantritt nicht zu vertreten - dies ist im Wesentlichen nur bei Krankheit der Fall.
  • Mitbringen: ausgefülltes Formular; Belege, z. B. ärztliches Attest; aktueller Bescheid/Ausdruck über Prüfungsleistungen
  • Anträge müssen formlos schriftlich abgegeben werden und eine Begründung enthalten, die darlegt, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben. Dieser Grund muss durch Belege nachgewiesen/belegt werden. Außerdem legen Sie bitte einen aktuellen Bescheid über Ihre Prüfungsleistungen (beim Prüfungsamt erhältlich) oder einen selbst abgerufenen aktuellen Auszug über Ihre Prüfungsleistungen bei. Bitte beachten Sie, dass hier im Wesentlichen nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Andere Gründe können sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft.
  • Mitbringen: ausgefülltes Formular
  • Dies betrifft Module z.B. in Wahlfächern die nicht auf Campus freigeschaltet sind.
  • Benutzen Sie bitte das allgemeine Formular für sonstige Anliegen. Weitere Formulare vom Prüfungsamt finden Sie hier.

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